Zahnarztpraxis Scheinpflug

Ihr Zahnarzt in Reinheim

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen. Auf den nachfolgenden Seiten geben wir Ihnen einen Überblick über unser Leistungsspektrum.

Als eine der wenigen Zahnarztpraxen in der Region verfügen wir über ein hochmodernes zahntechnisches Labor mit computergesteuertem Frässystem in unseren Räumen. Das bringt unseren Patienten in vielerlei Hinsicht Vorteile.

Außerdem haben wir täglich lange Öffnungszeiten. Gerne beraten und behandeln wir Sie auf Grundlage unserer Kompetenzen und langjährigen Erfahrung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!
Ihr Team der Zahnarztpraxis Scheinpflug

…denn ein schönes Lächeln
gewinnt ein Leben lang.


Herbstferien

In der Zeit vom 13.10.2025 – 17.10.2025 befinden wir uns im Urlaub.

Die Vertretung übernimmt 

Zahnarztpraxis Epping
Kirchstr. 53, 64354 Reinheim

Diese erreichen Sie unter folgender Telefonnummer
06162-913350

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst unter folgender Telefonnummer
01805 60 70 11

Am Montag, den 20.10.2025 sind wir ab 8:00 Uhr wieder für Sie da.

"Überaus empfehlenswert!"

Kompetente Ärzte und Team, immer bemüht und sehr freundlich. Tolle Kinderversorgung, Rund-Um-Service.
Gutes Preis-Leistungsverhältnis, es wird nichts aufgeschwätzt! Top, Top!

jameda - Bewertung vom 18.03.2015

"Toller Zahnarzt"

Johann Scheinpflug ist ein freundlicher Zahnarzt, der bei der Behandlung alles, was er tut, in einem sehr ruhigen Tonfall erklärt.
Die Artzhelferinnen sind ebenfalls sehr freundlich und zuvorkommend, die Wartezeiten sind, wenn man einen Termin hat, extrem kurz.
Hier fühle ich mich guten Händen.

jameda - Bewertung vom 19.06.2016

"Sehr zufrieden"

Sehr gute Zahnärzte - Senior wie Junior - war mit beiden sehr zufrieden, sowohl hinsichtlich der Beratung als auch dem handwerklichen Geschick -
alles einwandfrei. Zudem ohne Zeitdruck sehr nette, freundliche Art der Behandlung, ein Vorbild für manch anderen Kollegen in dieser Branche.

jameda - Bewertung vom 18.03.2015
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